Nordic Walking als Maßnahme
zur Primärprävention
nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V


Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, Gesundheitsvorsorge und insbesondere als Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen fördern die Krankenkassen nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V, Leistungen zur primären Prävention.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Kursanbieter die strengen Qualitätskriterien der Krankenkassen erfüllen. Unser bestens geschultes Instruktoren-Team von Sportlehrern, Übungsleitern und Therapeuten betreut Sie in vielen Fragen rund um Sport und Gesundheit.

Bereits heute arbeiten wir mit den größten Krankenkassen zusammen und bieten Ihnen somit die Möglichkeit der anteiligen Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Nach Kursteilnahme erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können. Je nach Krankenkasse besteht die Möglichkeit der Kostenbeteiligung von durchschnittlich 80% der Kursgebühren.

Sollten wir derzeit noch nicht mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeiten, sprechen Sie uns an.
In diesem Fall nehmen wir gerne mit Ihrem Versicherer Kontakt auf, um uns auch dort zertifizieren zu lassen, wodurch eine anteilige Kostenerstattung möglich wird.


Bei folgenden Krankenkassen sind wir bereits zertifiziert.

  • AOK - Allgemeine Ortskrankenkasse Rheinland Pfalz
  • BEK - Barmer Ersatzkasse
  • Bundesknappschaft
  • DAK - Deutsche Angestellten Krankenkasse
  • IKK - Innungskrankenkassen
  • KKH - Die Kaufmännische
  • TK - Techniker Krankenkasse
  • BKK - Bundesverband der Betriebskrankenkassen - mit allen Bkk´s
  • GEK - Gemünder Ersatzkasse


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