| nach § 20 Abs. 1 und
2 SGB V
Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, Gesundheitsvorsorge
und insbesondere als Beitrag zur Verminderung sozial bedingter
Ungleichheit von Gesundheitschancen fördern die Krankenkassen
nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V, Leistungen zur primären
Prävention.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kursanbieter die
strengen Qualitätskriterien der Krankenkassen erfüllen.
Unser bestens geschultes Instruktoren-Team von Sportlehrern,
Übungsleitern und Therapeuten betreut Sie in vielen Fragen
rund um Sport und Gesundheit.
Bereits heute arbeiten wir mit den größten Krankenkassen
zusammen und bieten Ihnen somit die Möglichkeit der anteiligen
Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.
Nach Kursteilnahme erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung,
die Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können. Je nach
Krankenkasse besteht die Möglichkeit der Kostenbeteiligung
von durchschnittlich 80% der Kursgebühren.
Sollten wir derzeit noch nicht mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeiten,
sprechen Sie uns an.
In diesem Fall nehmen wir gerne mit Ihrem Versicherer Kontakt
auf, um uns auch dort zertifizieren zu lassen, wodurch eine
anteilige Kostenerstattung möglich wird.
Bei folgenden Krankenkassen
sind wir bereits zertifiziert.
AOK - Allgemeine
Ortskrankenkasse Rheinland Pfalz
BEK - Barmer
Ersatzkasse
Bundesknappschaft
DAK - Deutsche
Angestellten Krankenkasse
IKK - Innungskrankenkassen
KKH - Die Kaufmännische
TK
- Techniker Krankenkasse
BKK - Bundesverband
der Betriebskrankenkassen - mit allen Bkk´s
GEK - Gemünder Ersatzkasse
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